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Beschleunigte Ausstellung von Geburtsurkunden in Mitte

Veröffentlicht von Bergis Schmidt-Ehry 1. April 2018

Eltern stehen nach der Geburt ihres Kindes vor zahlreichen Herausforderungen. Neben der Aufgabe, das Familienleben neu zu strukturieren, kommen für die jungen Familien finanzielle Mehrbelastungen hinzu und Einkommensverluste müssen ausgeglichen werden. Um diesen Familien das Leben zu erleichtern, wurden in Deutschland finanzielle Leistungen wie z.B. das Mutterschaftsgeld, das Kindergeld und das Elterngeld Plus eingeführt.

Um Anträge für diese Leistungen zu stellen, ist die Geburtsurkunde des Kindes unerlässlich. Eine Geburtsurkunde in Original-Ausfertigung ist außerdem für die Aufnahme in die Familienversicherung notwendig. Eine verzögerte Ausstellung der Geburtsurkunde bedeutet, dass Eltern diese Leistungen erst mit deutlicher Verspätung erhalten. Im Falle des Elterngeldes kommt hinzu, dass dieses nur 3 Monate rückwirkend erstattet wird und die Bearbeitung durch die Behörde ca. 5 Wochen in Anspruch nimmt. Gerade für Familien mit einem geringen Einkommen oder für Alleinerziehende, die auf kein anderes Familieneinkommen zurückgreifen können, kann das zu einer existenziellen Situation führen. 

Wie der Tagesspiegel am 16.02.2018 berichtete, ist dieser Zustand im Bezirk Mitte eine Ausnahme. „Zur Zeit fehlt noch rund 600 Familien in Mitte das wichtige Dokument […]. Zum Vergleich: In Tempelhof-Schöneberg gibt es keine Rückstände, in Pankow durchschnittlich 80 bis 100 Fälle, in Lichtenberg 220. In Charlottenburg-Wilmersdorf waren zum Stichtag 15. Januar noch 40 Vorgänge in Bearbeitung.“ 

Als eine soziale Partei kann die SPD nicht weiter zusehen, wie im Bezirk Berlin Mitte Eltern durchschnittlich acht Wochen auf den Erhalt der Geburtsurkunde warten müssen. Der Mutterschutz nach der Geburt beträgt acht Wochen. Somit kann Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt erst beantragt werden, wenn der Mutterschutz bereits um ist. Diese Situation ist untragbar.

Daher hat Spd-Tiergarten-Süd den Antrag gestellt:

Der Bezirkssparteitag möge beschließen:

Darauf hinzuwirken, dass die Bearbeitungsdauer für Erstausfertigungen von Geburtsurkunden umgehend beschleunigt wird, damit die Bearbeitung der Geburtsurkunde innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung gewährleistet ist

 

Der Antrag wurde in geänderter Form von der KdV angenommen: